Frachtigall | AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)
Fassung vom 25.04.2024
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1. Vertragsgegenstand
(1) Dieser Software-as-a-Service-Vertrag ist auf alle Vertragsbeziehungen, insbesondere Online-Bestellungen anwendbar. Es gilt stets die auf der Website von Frachtigall veröffentlichte Version.
(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.
(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags
(1) Dieser Nutzungsvertrag kommt auf zwei verschiedene Möglichkeiten zustande:
(2.1) Vertragschluss über die Frachtigall-Website
(2.1.1) Indem sich der Kunde auf der Webseite www.frachtigall.de mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.
(2.2) Vertragsschluss außerhalb der Frachtigall-Website Sofern der Kunde sich nicht über Frachtigall-Website an den Anbieter zwecks Vertragsschlusses wendet, gelten die allgemeinen Regeln.
3. Art und Umfang der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vornehmen.
(3) Für die Nutzung der Software werden dem Kunden je nach Vertrag eine begrenzte Anzahl von Benutzern sowie Schnittstellenzugänge zur Verfügung gestellt.
(4) Die Anzahl der Benutzer und Schnittstellenzugänge werden von den Parteien gesondert vereinbart.
(5) Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, den Zugang und die Nutzung des Kunden zu neuen Funktionalitäten der Software vom Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.
4. Verfügbarkeit der Software
(1) Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Dienste (mit Ausnahme von Drittanwendungen) 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und mindestens 93,5 % des Monats ohne geplante Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.
(2) Weitere Ausnahmen bilden:
(2.1) bei Unerreichbarkeit des Kunden: wenn der Kunde aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden kann, um ein Verfügbarkeitsproblem zu lösen, dann läuft die Zeit so lange nicht weiter bis der Anbieter in der Lage ist, mit dem Kunden Kontakt herzustellen, damit mit der Abhilfe des Verfügbarkeitsproblems begonnen werden kann
(2.2) im Falle einer wesentlichen Verletzung von Vertragsbedingungen durch den Kunden
(2.3) zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme, auch ohne Ankündigung
(2.4) bei unerwarteten Ausfällen des Hosting-Anbieters
(2.5) wenn der Anbieter an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt, oder wenn er an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft des Anbieters oder von Dritten betrifft), Ausfall von Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Der Anbieter setzt den Kunden über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.
(3) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken überprüfen und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
(4) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
6. Support
(1) Die Lizenz gewährt dem Nutzer Zugang zum System neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.
(2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der durch das System gewonnenen Daten - oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der im Smart Logistics System genutzten Software (nachfolgend: Software) für eigene EDV - technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der sowie deren Lizenzgebern und sind durch internationale Verträge und andere Gesetze des Landes geschützt, in dem sie genutzt werden.
(3) Die Software kann Codes beinhalten, welche im geistigen Eigentum von Dritten stehen, nebst Hinweisen darauf, möglicherweise durch Verlinkung. Diese Codes werden auf Grundlage von Lizenzverträgen oder - bestimmungen des jeweiligen Dritten an den Nutzer lizenziert. Der Nutzer akzeptiert die Geltung dieser Lizenzverträge oder -bestimmungen. Sofern und soweit diese Lizenzverträge diesem Vertrag widersprechen, gehen die dortigen Regelung diesem Vertrag vor.
(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung an verschiedenen Arbeitsorten oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen.
(5) Der Nutzer hat Frachtigall über jede für das Handels -, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus-oder Eintritt von im Handels oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.
7. Vergütung
(1) Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis sowie individuellen Absprachen mit dem Kunden.
(2) Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
(3) Nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss erhöhen sich die Preise erstmalig um 5 %. Sodann werden die Preise nach Ablauf von jeweils drei weiteren Jahren um 5 % des vorigen Betrags erhöht.
(4) Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Anbieters.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
(2) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
(3) Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen, beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
(4) Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
(5) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
10. Haftung und Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die durch den Anbieter oder ihm zurechenbare Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
11. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
(4) Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den im jeweils mitgelieferten Angebot aufgeführten Bedingungen. Soweit im mitgelieferten Angebot keine Vertragslaufzeit geregelt ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten.
(2) Nach Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
(4) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Textform kommt die Nutzung eines Online-Self-Service-Portals, welches der Anbieter zur Verfügung stellt, gleich.
(5) Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder - rechte bestehen.
13. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie
(2.1) der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
(2.2) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
(2.3) der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
(3) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
14. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
15. Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
16. Rechtswahl
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.